In den Jahren 1950 bis mindestens 1980 wurden in praktisch allen Gebäuden asbesthaltige Bauteile verbaut oder Asbest direkt als Spritzasbest eingesetzt. Deshalb muss zwingend jeder Bauherr oder Nutzer einer Immobilie mit Baujahr oder Teilbaumaßnahmen aus diesem Zeitraum mit dem Thema Gebäudeschadstoffe auseinandersetzen.
Zu den häufigsten und gefürchtetsten Schadstoffen zählt Asbest. Angefangen bei den Isolierungen von Stahlträgern, Versorgungsleitungen, Dach und Wänden bis hin zu unzähligen Varianten von Asbestzementprodukten wurde Asbest im und am Gebäude verwendet. Die Fußbodenbeläge mit den darunter genutzten Klebern und die Vielzahl Kitte und Anstriche bzw. Putze werden als Schadstoffbelastung daneben manchmal vergessen.
Asbestfasern sind sehr hitzebeständig, säurebeständig und sehr preiswert. Zusätzlich lassen sich die Fasern gut verweben und verbinden sich bereitwillig mit einer Vielzahl Stoffe. Deshalb wurde Asbest in der Hochphase von den fünfziger bis in die achtziger Jahre hinein in unendlichen vielen Produkten eingesetzt.
Die Asbestprodukte werden hierbei eingeteilt in schwach und fest gebunden.
Schwach gebundener Asbest findet sich bei Materialien, die eine Rohdichte unter 1.000 kg/m³ aufweisen. Dazu gehören Spritzasbest (im Brandschutz an Rohren und Stahlträgern als Isolierung eingesetzt), Gipse, Putze. Bei schwach gebundenem Asbest muss grundsätzlich von einer hohen Faseremission ausgegangen werden, da wenig bis kein Bindemittel vorhanden ist.
Fest gebundener Asbest liegt in Produkten mit einer Rohdichte über 1.000 kg/ m³ vor. Der Asbestanteil beträgt maximal 60%, meist jedoch weit darunter. Fest gebunden ist Asbest in Bauteilen aus Asbestzement wie Dachplatten und Wellasbest, Rohren und Fugenkitten.
Eine Faserfreisetzung gerade bei den fest gebundenen Asbestprodukten findet hauptsächlich dann statt, wenn das asbesthaltige Material bricht, abgerieben, abgebürstet oder abgeschliffen wird oder auch Bohrungen hinein getätigt werden. Schwach gebundener Asbest ist deutlich gefährlicher, da wenig Faserbindung vorhanden ist.
Asbesthaltiger Fußbodenbelag war besonders von 1950 bis 1980 weit verbreitet. Die sehr gute Widerstandskraft gegen Säuren und Fette, aber auch die geringe Abnutzung gerade bei Floor Flex Platten und der vergleichsweise günstige Preis hielten diese Beliebtheit über Jahrzehnte aufrecht.
Floor-Flex Platten bestehen aus Asbestfasern, die fest in PVC gebunden sind. Besonders im nicht fest verlegten Zustand sind diese sehr spröden Fliesen äußerst bruchanfällig. Auch der darunter verwendete Kleber ist oft asbesthaltig.
Das flächig eingesetzte Cushion-Vinyl hingegen ist mehrschichtig aufgebaut. Die Gefahr geht bei CV-Belägen von der untenliegenden Trägerschicht aus. Diese Trägerschicht sieht aus wie graue, alte Pappe und besteht fast ausschließlich aus Asbest. Hier muss beim verwendeten Fußbodenkleber ebenfalls ein Asbestgehalt vermutet werden.
Da Asbest praktisch nicht altert, dafür jedoch die verschiedenen Bindemittel, in denen Asbestfasern beinhaltet waren, ist das Thema aktueller und wichtiger denn je! Je älter und stärker abgenutzt Floor Flex Fußbodenplatten oder Cushion-Vinyl Beläge werden, desto höher ist die Gefahr einer Asbestfaser-Freisetzung. Die Gefahr einer Asbestbelastung steigt also stetig an.
Genauso haben praktisch alle Außenbauteile aus Asbestzement ihre veranschlagte Nutzungsdauer überschritten. Auch bei diesen häufig genutzten Dach und Wandverkleidungen sollte die steigende Gefahr der Faserfreisetzung beachtet und eine Sanierung bedacht werden.
Für Floor-Flex-Fußboden und Cushion-Vinyl wurden bei der Herstellung 20 bis 40 Jahre Nutzungsdauer angenommen. Wie bei allen Bodenbelägen hat die Beanspruchung durch Begehung, Verschmutzung, Reinigung und mehr starken Einschluss auf die letztliche Standzeit. Trotzdem sind inzwischen selbst hervorragend erhaltende Floor Flex Fliesen und CV-Beläge am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die Oberflächen werden poröser und die Faserfreisetzung kann so unmerklich ansteigen.
Gern übernehmen wir die schnelle und sichere Entfernung der asbesthaltigen Bodenbeläge. Auch der darunter befindliche Kleber wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mit dafür zugelassener Ausstattung entfernt. Abschließend gehört die Reinigung der Flächen nach Abschluss der Asbestsanierung gehört zum Leistungsumfang. Wir arbeiten unter Einhaltung der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten).
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