Diese Beläge sind sogenannte Mehrschichtbeläge welche aus einer asbestfreien Oberlage (Verschleißschicht) und einer Unterlage (Belagsrücken) bestehen. Die Unterschicht diesen Belages besteht hierbei aus schwach gebundenem Asbestmaterial in einer sehr hohen Konzentration. Diese Beläge wurden hauptsächlich als Bahnenware verlegt.
Eine sehr große Problematik ist das mangelnde Wissen um die Asbest-Verwendung in diesen Produkten und die mangelnde Sensibilität bei der Entfernung und Entsorgung des Materials. Von außen kann man den Bodenbelägen nicht ansehen, ob sie Gefahrstoffe enthalten. Wer allerdings Bodenbeläge aus dem entsprechenden Zeitraum vorfindet, sollte eine Analyse vornehmen lassen. Nur so kann das Vorhandensein von Asbest zweifelsfrei nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden.
Sicherheit durch Fachpersonal
Arbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen und asbesthaltigem Kleber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) , sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten durchführen.
Diese haben speziell geschultes Personal und besitzen die notwendigen sicherheitstechnischen Vorrausetzungen um diese Arbeiten fachgerecht und nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Gefährdungen für die Gesundheit und die Umwelt entstehen.
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